Abholung des Kindes durch die Eltern wegen Nichtbefolgung der Anweisung einer Lehrkraft
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vor mehr als 1 Jahr

Mit diesem Zettel wird das Sekretariat darüber informiert, dass ein Kind sich weigert, die Anweisungen des Lehrers zu befolgen, z.B. das „Arbeitsblatt zur Reflexion und Verbesserung des Arbeitsverhaltens“ nicht bearbeitet.
Sollte das Sekretariat oder die Schulleitung nicht in der Lage sein, das Kind zur Bearbeitung des Arbeitsblattes zu bewegen, muss das Kind von den Eltern abgeholt werden, weil es in einer Notsituation sich und andere gefährdet, wenn es die Anweisungen von Lehrkräften nicht befolgt.
Sollte das Sekretariat oder die Schulleitung nicht in der Lage sein, das Kind zur Bearbeitung des Arbeitsblattes zu bewegen, muss das Kind von den Eltern abgeholt werden, weil es in einer Notsituation sich und andere gefährdet, wenn es die Anweisungen von Lehrkräften nicht befolgt.
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